Halten Sie auch nach Ihrem Tod eine schützende Hand über die Tiere!

Sie ganz alleine bestimmen durch ein Testament, was Sie mit Ihrem Vermögen machen möchten. Wenn Sie keine Angaben machen, geht Ihr gesamter Nachlass grundsätzlich auf die gesetzlichen Erben über. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht alles an den Staat! 

Insbesondere im letzten Fall, sollten Sie als Tierliebhaber bereits frühzeitig eine andere Alternative wählen. Wenn Sie die Tierschutz-Aufgaben der Tierfreunde Lüdinghausen unterstützen möchten, können Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen und sogar ganz genau festlegen was wir mit dem Geld machen dürfen.

Wichtig für alle Tierbesitzer 

Das Erbrecht erstreckt sich nicht auf Tiere. Daher sollte auch im Testament klar geregelt sein, was mit Ihrem Haustier nach Ihrem Tode geschehen soll, damit es nicht einem ungewissen Schicksal entgegensieht. Oftmals sind die Hinterbliebenen nicht bereit, sich weiterhin um das Tier zu kümmern. Sie helfen dem Tier also, wenn Sie sich zu Lebzeiten bereits ernsthafte Gedanken über die Weitervermittlung Ihres Tieres an einen neuen Besitzer oder über einen guten Pflegeplatz für Ihr Haustier bis zu seinem Lebensende machen. 

Wenn Sie Ihr Vermögen uns zukommen lassen möchten, erfüllen wir in Ihrem Sinne den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten. Wir kümmern uns auf Wunsch natürlich auch um Ihr geliebtes Tier und sorgen dafür, dass es ein weiteres schönes Leben hat.

Was müssen Sie beachten?

Testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB).

ACHTUNG: die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig!

Immer enthalten und erkennbar sein sollten: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.

Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissverständlich sein, da sich sonst Auslegungsspielräume auftun, welche vom Erblasser nicht gewollt sind und schlimmstenfalls zu langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen können.

Es empfiehlt sich daher immer eine rechtliche Beratung!